
Vision der Kanzlei
Unsere Kanzlei steht für exzellente juristische Beratung in komplexen und zukunftsweisenden Rechtsgebieten. Mit einem spezialisierten Team unterstützen wir Mandanten bei anspruchsvollen Projekten und ihren rechtlichen Herausforderungen. Unsere Arbeit beruht auf Kompetenz, strategischem Denken und Verantwortung für die uns anvertrauten Projekte und Rechtsthemen. Unsere Aufgaben nehmen wir mit Verantwortung für unsere Mandanten und unsere Gesellschaft insgesamt war.


Exzellente Beratung im Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrecht

Unsere Expertise
Wir unterstützen Sie mit zielgerichteter Beratung im Team, strategischer Bewältigung komplexer Sachverhalte sowie mit pragmatischen und rechtssicheren Lösungen.
Dabei bringen wir langjährige Erfahrung und Expertise aus vielfältigen Konstellationen und Projekten ein. Dies betrifft alle Fragen zu Entwicklung, Planung, Realisierung und Betrieb von:
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Industrie- und Energieanlagen,
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Infrastruktureinrichtungen und
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Maßnahmen zum Klimaschutz,
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Maßnahmen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und des Gewässerausbaus.
An mehreren Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Energiewende und im Umweltbereich sind wir aktiv beteiligt.
Tätigkeit
Wir sind auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht spezialisiert. Das Ohms-Team arbeitet vor allem im Umweltrecht, dem Energie- und Klimaschutzrecht sowie allen angrenzenden Bereichen des Zivil- und Strafrechts.
Unsere begleiteten Projekte in den letzten Jahren:

2000+
Kilometer Erd- und Seekabel sowie Freileitungen
1000+
Kilometer sonstige Linieninfrastrukturen, darunter Straßen, Pipelines und Telekomunikationsleitungen
200+
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Wind, Wasser, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie
50+
Industrielle Standorte sowie Standorte der Abfallwirtschaft deutschlandweit
Unsere begleiteten Projekte in den letzten Jahren:
Unsere begleiteten Projekte in den letzten Jahren:
Unsere begleiteten Projekte in den letzten Jahren:
Rechtsgebiete
Wir sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, in denen wir über mehr als 30 Jahre Erfahrung gesammelt haben.


Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere
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alle Bereiche des Bau-, Planungs- und Umweltrechts, einschließlich der dazugehörigen Sondergebiete wie beispielsweise das Bergrecht, das Deponierecht oder das „Offshore-Recht“,
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das Infrastrukturrecht, einschließlich Fragen des Verkehrs- und Beförderungsrechts,
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das Energie- und Energievertragsrecht, einschließlich des Rechts der erneuerbaren Energien,
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das Klimaschutzrecht, vor allem das Emissionshandelsrecht
sowie Fragen
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des nationalen und europäischen Beihilferechts und
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des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen (Entschädigungs- und Amtshaftungsrecht).
In weiteren Rechtsgebieten, z. B. dem Immobilienrecht, dem zivilen Wirtschaftsrecht oder dem Umweltstrafrecht, arbeiten wir mit entsprechend ausgewiesenen Kollegen bzw. Kolleginnen befreundeter Kanzleien zusammen.


Tätigkeitsfelder
Mit unserer rechtlichen Expertise arbeiten wir vor allem in folgenden Tätigkeitsfeldern:
In den von uns begleiteten Rechtsgebieten verfügen wir über langjährige Beratungserfahrung aus zahlreichen Industrie-, Kraftwerks- und Infrastruktur-Großprojekten, einschließlich begleitender Projektsteuerung. Wir befassen uns mit zahlreichen Einzelfragen, die sich beim Betrieb solcher Anlagen und Einrichtungen stellen, wie z. B. mit Verträgen über die Nutzung von Infrastrukturen oder die Lieferung von Energie (Strom, Gas, Wärme), mit Regulierungsfragen sowie mit Fragen der Finanzierung durch die öffentliche Hand.
Regelmäßig beraten und vertreten wir die Vorhabenträger*innen bzw. Betreiber*innen oder die zuständigen Behörden, häufig von Beginn eines Projekts an bis zur Inbetriebnahme der Anlagen und darüber hinaus. Wir arbeiten im gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland, soweit ein Bezug zur deutschen Verwaltungszuständigkeit besteht.
Unsere Tätigkeit für Genehmigungsbehörden, die komplexe Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu bewältigen haben, ist ebenfalls von einem konstruktiven Miteinander von Behörden, Vorhabenträgern und Betroffenen geprägt. Hier können wir nicht nur juristische Berater sein, sondern auch zu einem transparenten und auf Akzeptanz und Verständnis ausgerichteten und somit erfolgreichen und effizienten Ablauf beitragen.
Aufgrund unserer Erfahrungen aus zahlreichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Großprojekte, die wir für Vorhabensträger und Behörden begleitet haben, können wir für die Rechtssicherheit abschließender Entscheidungen einstehen. Die Fertigung von Verfahrensauswertungen und Vorlagen für die behördliche abschließende Entscheidung in komplexen Zusammenhängen gehört zu unseren Kernkompetenzen, die wir regelmäßig und auch unabhängig davon, ob wir das Verfahren insgesamt begleitet haben, binnen weniger Wochen fertigen.
Wenn konsensuale Optionen ausgeschöpft sind, kann es erforderlich sein, Rechtspositionen zu erstreiten oder zu verteidigen, wie z. B. Genehmigungsansprüche, Ansprüche auf öffentliche Ausgleichs- oder Ersatzleistungen, Erschließungsansprüche, Netzanschluss- oder Nutzungsansprüche, Ansprüche aus Infrastrukturverträgen, Abwehr rechtswidriger kollidierender Planungen oder Vorhaben.
Immer öfter spielt dabei auch die Verteilung von Zulassungsentscheidungen, Seite an Seite mit den beklagten Behörden, eine wichtige Rolle.
Unsere forensische Tätigkeit bezieht sich dabei auf die Verwaltungsgerichte aller Instanzen, die Land- und Oberlandesgerichte sowie den Kartellsenat des Bundesgerichtshofs.
Zu unserem Kernbereich gehört die Begleitung und Unterstützung von Rechtsetzungsverfahren. Unsere Spezialgebiete stehen im 21. Jahrhundert im Brennpunkt der politischen Diskussion und Gesetzgebung. Für die Umsetzung politischer Ziele verfügen wir über die notwendige juristische Expertise, aber auch über die erforderliche Erfahrung, diese in politische Meinungsbildungsprozesse einzubringen.
Für Verantwortliche in Unternehmen und Organisationen ist die verlässliche Einhaltung des geltenden Rechts von besonderer Bedeutung. In den letzten Jahren hat dabei auch das Umwelt- und Energierecht – auch in der Öffentlichkeit – eine besondere Rolle eingenommen.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen in Unternehmen und aufbauend auf bereits vorhandene Compliance-Strukturen entwickeln wir zuverlässige Compliance-Systeme für die von uns beratenen Spezialbereiche.
Innerhalb eines Unternehmens oder eines Teams und auch zwischen mehreren Unternehmen sind Mediationsprozesse häufig ein wirksames Mittel, Prozesse zu verbessern und Streit beizulegen.
Anwälte bzw. Anwältinnen unserer Kanzlei durften sich in den letzten Jahren erfolgreich in Mediationsverfahren einbringen, auch in Unternehmensbereichen abseits unserer juristischen Expertise.
Rechtsanwälte
Unser Rechtsanwaltsteam
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